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Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten
bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
(»Kinder-Richtlinien«)
in der Fassung vom 26. April 1976 (veröffentlicht als Beilage Nr. 28 zum Bundesanzeiger Nr. 214 vom 11. November 1976)
zuletzt geändert am 16. Dezember 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 40: S. 1013 in Kraft getreten am 12. März 2011
Am 11. März 2011 trat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger die geänderte Kinderrichtlinie für die Durchführung
des Neugeborenen- screening in Kraft. Diese Kinder-Richtlinien regelt insbesondere die Durchführung der Aufklärung
der Eltern zum Neugeborenenscreening unter besonderer Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes neu.
Die Kinder-Richtlinien haben normativen Charakter und stellen die Grundlage der Finanzierung zumindest eines Teiles
des Neugeborenenscreenings durch die GKV sowie der Zulassung der Neugeborenenscreeninglabore für die Durchführung
des NGS dar.
PDF-Dokument »Richtlinien Neugeborenenscreening 2011«
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