Empfohlene Screening-Methoden
Die Kommission empfiehlt die Verwendung folgender Methoden für das Neugeborenenscreening:
PHENYLKETONURIE
Zur Früherkennung der Phenylketonurie (PKU) sollen nur Methoden verwendet werden, die eine sichere Erfassung von erhöhten Phenylalaninwerten (> 2 mg/dl) gewährleisten. Empfohlen werden quantitative Verfahren, deren analytische Sensitivität (definiert an Hand von Trockenblutproben, nicht Flüssigstandards) bei < 2 mg/dl liegt. Eine Intraassay-Präzision (CV) von < 10% im unteren Entscheidungsbereich ist anzustreben. Das Entscheidungskriterium (cut-off) für interne und externe Kontrollen soll bei 2,5 - 3,0 mg/dl liegen. Die interne Kontrolle soll zusätzlich auch mit einer alternativen Methode durchgeführt werden.
Bakterielle Inhibitionsteste sind für den Einsatz im Frühscreening mangels Sensitivität nicht geeignet.
GALAKTOSEMIE
Das primäre Ziel des Galaktosämie-Screenings soll die sichere, möglichst frühzeitige Erkennung der klassischen Galaktosämie (Gal-1-PUT-Mangel) sein.
Im Hinblick auf die Frühentlassungen ist die Einführung von ernährungsunabhängigen Methoden zur Bestimmung der Enzymaktivität als Standardmethode dringend erforderlich (z.B. Beutler-Test). Pathologische Befunde zeigen sich durch Fehlen der Enzymaktivität. Zumindest bei früh gescreenten Neugeborenen (< 48 Lebensstunden) wird empfohlen, selektiv die Uridyltransferase zu messen. Bisher etablierte Screeningmethoden mit Bestimmung von Galaktose und/oder Galaktose-1-Phosphat sollen als ergänzende Verfahren immer zusätzlich durchgeführt werden (Erkennung von Galaktokinase- und Galaktoseepimerasemangel und ggf. von Gal-PUT-Varianten). Die große Mehrzahl der Fälle von klassischer Galaktosämie (aber nicht alle!) zeigen auch ohne die Zufuhr von Milch oder Lactose erhöhte "totale" Galaktose-Werte (= Galaktose + Galaktose-1-Phosphat).
Testkarten, die höheren Temperaturen oder Feuchtigkeit ausgesetzt wurden, ergeben falsch pathologische Befunde bei der Bestimmung der Enzymaktivität.
BIOTINIDASE
Zur Früherfassung des Biotinidasemangels wird eine colorimetrische oder fluorimetrische Bestimmung in Mikrotiterplatten empfohlen. Die Ergebnisse werden in Prozent des Tagesmittelwertes aller gemessenen Extinktionen angegeben. Befunde von = 35% gelten als suspekt.
Fehlermöglichkeit: falsch-normale Befunde bei laufender Catecholamin-Infusion (bei colorimetrischem Test)
Eine normale Biotinidaseaktivität schließt einen behandelbaren Holocarboxylase-Synthetase-Mangel nicht aus.
HYPOTHYREOSE
Zur Früherkennung der angeborenen Hypothyreose sollen immunologische Bestimmungs-methoden (immunoradiometrische, lumineszenz-immunometrische, enzymimmunometrische oder fluoreszenzimmunometrische Assays) benutzt werden, die über eine ausreichende Sensitivität für TSH von < 5 mE/ml verfügen. Als Entscheidungskriterium (cut-off) für die Anforderung von Kontrollen wird ein Wert von 15 - 20 mE/l Trockenblut angesehen. Die Variationskoeffizienten der Intra- und Interassayvariabilität sollen im gesamten Meßbereich maximal bei 10 bis 15% liegen.
ADRENOGENITALES SYNDROM (AGS)
Für die Früherkennung des adrenogenitalen Syndroms eigenen sich immunologische Meßverfahren zur Bestimmung des 17-Hydroxyprogesterons ohne vorherige Extraktion. Abhängig von der Spezifität der Antikörper des verwendeten Immunoassays ist die Rückrufgrenze für Reifgeborene bei Blutabnahme nach den ersten 48 Lebensstunden so festzulegen, daß eine Recallrate von etwa 0,1% resultiert (99,9. Percentile). Die Inter- und Intraassay-Variationskoeffizienten sollten kleiner als 10% sein.
Für Frühgeborene müssen außerdem Gestationsalterabhängige Rückrufgrenzen, z.B. in Höhe der 97. Percentile, eingesetzt werden. Damit wird Kreuzreaktionen mit anderen Steroiden Rechnung getragen, die besonders bei Frühgeborenen in hohen Konzentrationen vorliegen können.
Aus dem gleichen Grund können Nabelschnurblutproben und Trockenblutproben der ersten 48 Lebensstunden nicht für das AGS-Screening verwandt werden. Hoher maternaler Resthormonanteil führt dann zu falsch pathologischen Ergebnissen und erhöhter Recallrate.
Finanzierung
Das gegenwärtige System der Mischfinanzierung des Neugeborenenscreenings ist ungeeignet. Eine Mischfinanzierung und Abrechnung der TSH-Bestimmungen über die kassenärztlichen Vereinigungen oder über Krankenhausbudgets hat häufiges Probensplitting zur Folge. Probensplitting führt zu fehlender Probensicherheit und zu fehlender Kontrolle der Vollständigkeit des Screeningeffektes.1)
Das Neugeborenenscreening ist eine Vorsorgemaßnahme. Laut Sozialgesetzbuch V ist die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kommission empfiehlt die Einführung einer Pauschale, die alle Leistungen des Neugeborenenscreenings einschließlich aller notwendigen Kontrollen zur Diagnosesicherung abdeckt. Dazu sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen Direktverträge mit den Screeninglaboratorien der Länder abschließen. Mit der Durchführung des Neugeborenenscreenings sollen nur Screeningzentren beauftragt werden, die eine ausreichende Qualitätssicherung und Dokumentation vorweisen können.
Darüberhinaus muß der organisatorische Aufwand der einsendenden Stellen, z.B. der Geburtskliniken, bei der Bemessung ihrer Budgets berücksichtigt werden.
Kontrolle und Entwicklung des Neugeborenenscreenings
Es wird die Bildung einer Nationalen Screeningkommission empfohlen, die sich aus Länderbeauftragten, Bundesbeauftragten und Experten zusammensetzt. Aufgaben dieser Kommission sind die ständige Überwachung und Fortentwicklung des Neugeborenenscreenings, die Entwicklung und Festlegung von Qualitätsstandards, die bundesweite Evaluierung der Ergebnisse, die Erarbeitung von Empfehlungen und die Information über das Neugeborenenscreening.
Diese Nationale Screeningkommission soll einen jährlichen Gesundheitsbericht abgeben, der vor allem folgende Fragen beantworten muß:
- Erfassungsrate eines Geburtsjahrgangs
- wieviele Screeninguntersuchungen wurden auf welche Erkrankungen durchgeführt?
- wieviele pathologische Screeningergebnisse?
- wieviele falsch-pathologische Screeningergebnisse?
- wieviele bestätigte Diagnosen?
Münster, den 20.3.1997
Harms (Vorsitzender), Grüters, Jorch, Machill, Muche, Przyrembel, Rauterberg, Roscher
Fußnote:
1) Im Jahr 1992 wurde z.B. bei 809.114 Neugeborenen in der Bundesrepublik Deutschland das Screeningergebnis auf Phenylketonurie zu 97,0%, auf Galaktosämie zu 96,4%, auf Hypothyreose jedoch nur zu 67,6% erfaßt!