ANLAGE 3:
Elterninformation
Liebe Eltern,
die Geburt Ihres Kindes liegt gerade hinter Ihnen. Die meisten
Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es
gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen
noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind.
Diese Erkrankungen können bei ca. einem von 1000 Neugeborenen
auftreten. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu
Organschäden, körperlicher oder geistiger Behinderung führen.
Um diese Erkrankungen zu erkennen, wird eine Früherkennungsuntersuchung
für alle Neugeborenen angeboten
(erweitertes Neugeborenenscreening).
Warum werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt?
Seltene angeborene Störungen des Stoffwechsels und der
Organfunktion sollen rechtzeitig erkannt werden. Durch eine
frühzeitige Behandlung möglichst bald nach der Geburt können
die Folgen einer angeborenen Erkrankung dieser Kinder
meist vermieden werden. Deshalb finden seit über 30 Jahren
bei allen Neugeborenen Blutuntersuchungen statt. Diese
Stoffwechseluntersuchung wurde nun wesentlich verbessert,
weitere behandelbare Erkrankungen sind in die Untersuchung
eingeschlossen worden.
Wann und wie wird untersucht?
Im Laufe des zweiten bis dritten Lebenstages (36. bis 72.
Stunde nach der Geburt), ggf. zusammen mit der zweiten
Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes, der U2, werden wenige
Blutstropfen (aus der Vene oder Ferse) entnommen, auf die
dafür vorgesehene Filterpapierkarte getropft und nach dem
Trocknen sofort zu einem Screeninglabor geschickt. Dort
werden die Proben unverzüglich mit speziellen, sehr empfindlichen
Untersuchungsmethoden untersucht.
Auf welche Krankheiten wird untersucht?
Hypothyreose, Adrenogenitales Syndrom (AGS), Biotinidasemangel,
Galaktosämie, Phenylketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie
(HPA), Ahornsirupkrankheit (MSUD),
Fettsäurestoffwechseldefekte (MCAD-Mangel, LCHAD-Mangel,
VLCAD-Mangel), Carnitinzyklusdefekte, Glutaracidurie
Typ I, Isovalerianacidämie (Krankheiten nachfolgend
beschrieben).
In der Summe findet man bei ungefähr einem von 1000 Neugeborenen
eine angeborene Erkrankung. In den meisten der
betroffenen Familien gab es vorher noch nie derartige Erkrankungen.
Da die betroffenen Kinder bei der Geburt noch völlig
gesund erscheinen können, ist das Neugeborenenscreening
wichtig, um die Kinder rechtzeitig vor schweren Erkrankungen
und deren Folgen, wie z. B. Störungen der geistigen und
körperlichen Entwicklung, zu bewahren.
Aus dieser Untersuchung allein lassen sich keine Aussagen
über familiäre Risiken ableiten.
Wer erfährt das Testergebnis?
In jedem Falle erhält der Einsender der Blutprobe (Arzt in
der Geburtsklinik, Hebamme) innerhalb weniger Tage einen
schriftlichen Befund vom Screeninglabor. In dringenden Fällen
wird zusätzlich direkt mit den Eltern Kontakt aufgenommen.
Geben Sie deshalb für die Testkarte Ihre Telefonnummer
und Ihre Anschrift an, unter der Sie in den ersten Tagen
nach der Geburt erreichbar sein werden. Früherkennung und
Frühbehandlung für betroffene Neugeborene sind nur möglich,
wenn alle Beteiligten — Eltern, Klinik bzw. Kinderarzt
und Screeninglabor — ohne Zeitverlust zusammenarbeiten,
damit die Untersuchungsergebnisse rechtzeitig erhoben und
kontrolliert werden.
Was bedeutet das Testergebnis?
Das Ergebnis eines Screening-Testes ist noch keine ärztliche
Diagnose. Mit dem Testergebnis können entweder die betreffenden
untersuchten Störungen weitgehend ausgeschlossen
werden, oder eine weitere diagnostische Untersuchung bei
Verdacht auf eine Erkrankung erforderlich machen, z. B.
durch eine Wiederholung des Testes. Eine Wiederholung
eines Testes kann aber auch notwendig sein, wenn zum Beispiel
der Zeitpunkt der Blutabnahme nicht optimal war.
Können diese Krankheiten geheilt werden?
Alle genannten Stoffwechseldefekte und endokrinen Störungen
sind angeboren und können deshalb nicht geheilt werden.
Jedoch können die Auswirkungen dieser angeborenen
Störungen mit einer entsprechend frühzeitigen Behandlung
vermieden oder zumindest vermindert werden. Die Behandlung
besteht in einer Spezialdiät und/oder in der Einnahme
von bestimmten Medikamenten. Stoffwechselspezialisten
stehen für die Beratung und Betreuung im Verdachts- oder
Krankheitsfall zur Verfügung.
Die Teilnahme am Neugeborenenscreening ist freiwillig. Die
Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen.
Das Ergebnis der Untersuchung unterliegt der ärztlichen
Schweigepflicht. Die Testkarten werden nach einem Zeitraum
von drei Monaten vernichtet.
Ihr Einverständnis umfasst nur die oben genannten Zielerkrankungen.
Wir sind mit der Untersuchung einverstanden.
...........................................................................................
Datum, Unterschrift mind. eines/r Personensorgeberechtigten
Erweitertes Neugeborenenscreening
Elterninformation zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten
und endokrinen Störungen bei Neugeborenen
Adrenogenitales Syndrom
Hormonstörung durch Defekt der Nebennierenrinde: Vermännlichung
bei Mädchen, möglicher tödlicher Verlauf bei
Salzverlustkrisen. Behandlung durch Hormongaben
(Häufigkeit: ca. 1/10 000 Neugeborene).
Ahornsirupkrankheit
Defekt im Abbau von Aminosäuren: geistige Behinderung,
Koma, möglicher tödlicher Verlauf. Behandlung durch Spezialdiät
(Häufigkeit: ca. 1/200 000 Neugeborene).
Biotinidasemangel
Defekt im Stoffwechsel des Vitamins Biotin: Hautveränderungen,
Stoffwechselkrisen, geistige Behinderung, möglicher
tödlicher Verlauf. Behandlung durch Biotingabe
(Häufigkeit: ca. 1/80 000 Neugeborene).
Carnitinstoffwechseldefekte
Defekt im Stoffwechsel der Fettsäuren: Stoffwechselkrisen,
Koma, möglicher tödlicher Verlauf. Behandlung durch Spezialdiät
(Häufigkeit: ca. 1/100 000 Neugeborene).
Galaktosämie
Defekt im Verstoffwechseln von Milchzucker: Erblindung,
körperliche und geistige Behinderung, Leberversagen, möglicher
tödlicher Verlauf. Behandlung durch Spezialdiät
(Häufigkeit: ca. 1/40 000 Neugeborene).
Glutaracidurie Typ I
Defekt im Abbau von Aminosäuren: bleibende Bewegungsstörungen,
plötzliche Stoffwechselkrisen. Behandlung durch
Spezialdiät und Aminosäuregabe
(Häufigkeit: ca. 1/80 000 Neugeborene).
Hypothyreose
Angeborene Unterfunktion der Schilddrüse: Schwere Störung
der geistigen und körperlichen Entwicklung. Behandlung
durch Hormongabe
(Häufigkeit: ca. 1/4000 Neugeborene).
Isovalerianacidämie
Defekt im Abbau von Aminosäuren: geistige Behinderung,
Koma. Behandlung durch Spezialdiät und Aminosäuregabe
(Häufigkeit: ca. 1/50 000 Neugeborene).
LCHAD-, VLCAD-Mangel
Defekt im Stoffwechsel von langkettigen Fettsäuren: Stoffwechselkrisen,
Koma, Muskel- und Herzmuskelschwäche,
möglicher tödlicher Verlauf. Behandlung durch Spezialdiät,
Vermeiden von Hungerphasen.
(Häufigkeit: ca. 1/80 000 Neugeborene).
MCAD-Mangel
Defekt bei der Energiegewinnung aus Fettsäuren: Stoffwechselkrisen,
Koma, möglicher tödlicher Verlauf. Behandlung
durch Carnitingabe, Vermeiden von Hungerphasen.
(Häufigkeit: ca. 1/10 000 Neugeborene).
Phenylketonurie
Defekt im Stoffwechsel der Aminosäure Phenylalanin:
Krampfanfälle, Spastik, geistige Behinderung. Behandlung
durch Spezialdiät
(Häufigkeit: ca. 1/10 000 Neugeborene).
H i n w e i s :
Nicht bei allen oben genannten Erkrankungen kann die rechtzeitige
Behandlung Krankheitsfolgen vollständig verhindern.
Eine umgehende Behandlung ermöglicht dem betroffenen
Kind in den meisten Fällen eine normale Entwicklung.
ANLAGE 4:
Filterpapierkarte(§ 9 Abs. 2)
1. Screeningdokumentation (vom Einsender zu dokumentieren)
a) bei allen Blutproben:
- Art der Probenentnahme (Erst-, Zweit- oder Kontrollprobe),
- Stammdaten des Kindes,
- Datum und Uhrzeit der Geburt,
- Geburtenbuch-Nummer,
- Telefonnummern, unter denen die Eltern (Personensorgeberechtigten)
zum Zeitpunkt der voraussichtlichen
Befundübermittlung zu erreichen sind,
- Adresse und Telefonnummer des Einsenders (Krankenhaus,
einsendender Arzt, Hebamme),
- Datum und Uhrzeit der Probenentnahme,
- Name des verantwortlichen Einsenders,
- Name des Probenentnehmers (wenn abweichend
vom Einsender),
- Kostenträger,
- Angabe des Gestationsalters und des Geburtsgewichts,
- Kennzeichnung von Mehrlingen,
- Angaben zu parenteraler Ernährung (ja/nein),
- Angaben zu Transfusion, Kortikosteroidgabe, Dopamingabe,
- Besonderheiten, wie positive Familienanamnese,
bei Zweitscreening: Nummer der Erstscreeningkarte
und
- Angabe der EBM-Ziffer der Laboruntersuchung.
b) bei Kontrollproben zusätzlich:
- Ergebnis des Erstbefundes
- Pädiatrischer Stoffwechselspezialist oder Endokrinologe,
zu dem Kontakt aufgenommen wurde
2. Laborleistungen (vom Labor auszufüllen)
a) bei allen Blutproben:
- Datum und Uhrzeit des Zugangs,
- das Befundergebnis,
- interne Dokumentationsnummer des Labors (für die
Zwecke interner Qualitätssicherung und der Beweissicherung),
b) bei auffälligen Befunden:
- Zeitpunkt und Empfänger der fernmündlichen Befundübermittlung
- Angaben zur Beratung/Besonderheiten (Freifeld)
c) bei Kontrollprobe zusätzlich:
- Bestätigung des Erstbefundes
- Unterrichtung des bereits kontaktierten pädiatrischen
Stoffwechselspezialisten oder Endokrinologen
in dringenden Fällen“
5. Anlage 3 „Durchführungsempfehlungen für die sonographische
Untersuchung der Säuglingshüfte zur Früherkennung
der Hüftgelenksdysplasie und -luxation“ wird zu
Anlage 5.
II. Der Beschluss tritt am 1. April 2005 in Kraft.
Siegburg, den 21. Dezember 2004
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. H e s s